Kostenübernahme durch das Amt:
Wenn ihr Unterstützung vom Amt erhaltet und einen gültigen Bewilligungsschein besitzt, können wir die Abrechnung gerne direkt über das Landratsamt durchführen. Voraussetzung ist, dass die vom Landratsamt festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Dein Kind ist herzlich willkommen, an unseren Kursen teilzunehmen. Bei Fragen helfen wir euch gerne weiter.